Conditions générales

Teilnahmebedingungen Mercedes-Benz Winter Experience

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online über das Buchungstool der Mercedes-Benz Schweiz AG. Die Anmeldung wird verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt ist. Die Mercedes-Benz Schweiz AG ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Mercedes-Benz Driving Events zu beauftragen.

2. Preis
Im Preis sind neben der theoretischen und praktischen Schulung die Verpflegung, sowie die Hotelübernachtung inkl. Abendessen enthalten. Der Teilnehmerbeitrag enthält keine
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Wenn der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung zurücktritt, entstehen ggf. Stornokosten.

3. Teilnehmerbeitrag
Der Teilnehmerbeitrag ist mit Kreditkarte zu bezahlen; dieser wird über den Paymentprovider Aduno unmittelbar abgebucht. Gegen Ansprüche der Mercedes-Benz Schweiz AG kann der Teilnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Teilnehmers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückhaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.

4. Umbuchungen
Umbuchungen (auch im Krankheitsfall) sind nur für Einzelteilnehmer und nur bis 14 Tage vor Trainingsbeginn möglich. Die Umbuchungsgebühr beträgt CHF 60.- inkl. MwSt.

5. Stornobedingungen
Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich bei info@mb-driving-events.ch erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss der volle Teilnahmepreis bezahlt werden. Das Recht des absagenden Teilnehmers nachzuweisen, dass durch die Stornierung oder Nichtteilnahme ein Schaden überhaupt nicht oder aber ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
Stornobedingungen (gelten auch im Krankheitsfall): Sollte der Teilneh­mer seine Anmeldung stornieren, gelten folgende Bedingungen:
bei Absage zwischen dem 29. Tag und dem 8. Tag vor der Veranstaltung: 50 % des Teilnehmerbeitrags
bei Absage ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung: 100 % des Teilnehmerbeitrags
Ausnahme: Für Gruppen ab 10 Personen gelten folgende Bedingungen: 
bei Absage ab dem 90. Tag vor der Veranstaltung: 100% des Teilnehmerbeitrags 

6. Absage durch Mercedes-Benz Schweiz

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die Mercedes-Benz Schweiz AG vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die Mercedes-Benz Schweiz AG die Teilnahmegebühr zurückerstatten.

7. Änderungen

Änderungen der Programmabläufe und Programminhalte bleiben vorbehalten.

8. Trainingsfahrzeuge

Die Trainingsfahrzeuge werden gestellt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.

9. Gültiger Führerausweis
Die Teilnahme an der Mercedes-Benz Winter Experience ist nur als Inhabern eines gültigen Führerausweises zum Führen von Personenkraftwagen möglich. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren.

10. Alkoholverbot
Während der Fahrveranstaltungen gilt absolutes Alkoholverbot (0.0 Promille). Bei Verstößen gegen diese Regelung ist Mercedes-Benz Schweiz berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teil­nahme auszuschließen. Eine Rückerstattung des Teilnahmepreises erfolgt in diesen Fällen nicht.

11. Diszipliniertes Verhalten
Die Einhaltung der beim Betrieb des Fahrzeugs zu beachtenden Vorschriften ist Sache des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist verpflichtet, durch umsichtige Fahrweisen Unfallgefahren auszuschalten. Für die Dauer der Fahrveranstaltungen sind die Instruktoren der Daimler AG gegenüber dem Teilnehmer weisungsbefugt. Werden wegen eines innerhalb der Veranstaltung begangenen Verkehrsverstoßes Kostenbeträge oder Bußgelder gegen die Daimler AG festgesetzt, kann die Daimler AG Erstattung des jeweiligen Betrages vom Teilnehmer verlangen. Zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen entsprechende Bescheide ist die Daimler AG nicht verpflichtet. Das Gleiche gilt für Straßenbenutzungsgebühren jeglicher Art.

12. Covid-19
Wir setzen ein detailliertes und spezifisch auf die Winter Experience 2021 abgestimmtes Schutzkonzept um und orientieren uns dabei an den Empfehlungen des BAG und der jeweiligen kantonalen Behörde. Als Teilnehmer dieser Veranstaltung halten Sie sich an das Schutzkonzept und die Massnahmen vor Ort. Wir bitten Sie, bei Symptomen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen, auf Ihren Besuch an der Winter Experience zu verzichten und sich umgehend testen zu lassen.

13. Foto/Filmaufnahmen 
Der Teilnehmer willigt ein, dass von ihm gefertigten Fotos/Filmaufnahmen in geänderter oder unveränderter Form durch die Mercedes-Benz Schweiz AG oder durch Dritte verbreitet und veröffentlicht werden, ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete. Er verzichtet auf Namensnennung, ist aber auch damit einverstanden, dass sein Name in Verbindung mit dem gefertigten Bild(ern) genannt werden kann. 

14. Kinder und Begleitpersonen

Da sich das Team vor Ort während der Veranstaltungen intensiv den Teilnehmer widmet und Sicherheitsrisiken vermieden werden sollen, ist der Aufenthalt von Kindern und Begleitpersonen auf dem Trainingsgelände nicht gestattet.

15. Selbstbeteiligung im Schadensfall

Die von Mercedes-Benz zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sind im Haftpflichtfall mit einer Selbstbeteiligung von CHF 1000.– und im Kaskofall mit einer Selbstbeteiligung von CHF 2000.– vollkaskoversichert. Bei Beschädigung des zur Verfügung gestellten Fahrzeugs ist der Teilnehmer verpflichtet, diese Selbstbeteiligung an den Veranstalter zu entrichten. Der Teilnehmer kann nach Ermessen des Veranstalters von dieser Verpflichtung freigestellt werden, wenn der Schaden bei einer Fahrübung entstanden ist, bei der er nachweislich den Anweisungen des Instruktors Folge geleistet hat. Wird der Versicherer infolge von grober Fahrlässigkeit des Teilnehmers leistungsfrei oder entstehen infolge eines Verschuldens des Teilnehmers Schäden, die nicht im Rahmen der Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, haftet der Teilnehmer für sämtliche von ihm oder seiner Begleitperson verursachten Schäden.

16. Unfallversicherung
In der Teilnahmegebühr ist für die Dauer des Trainings eine Unfallversicherung mit folgenden Leistungen enthalten:
Bei Tod CHF 312‘000.– ¦ Bei Invalidität CHF 600‘000.– ¦ Heilkostenzuschuss bis CHF 12‘000.– ¦ Bergungskosten-Zuschuss bis CHF 12‘000.– 

17. Haftung
Hat die Mercedes-Benz Schweiz AG aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bestimmun­gen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Mercedes-Benz Schweiz AG beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden der Mercedes-Benz Schweiz AG bleibt eine etwaige Haftung der Mercedes-Benz Schweiz AG nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Mercedes-Benz Schweiz AG für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Das Gleiche gilt für die Eigentümer oder sonstigen Berechtigten des Geländes, auf dem das Training durchgeführt wird. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel an dem überlassenen Fahrzeug wird ausgeschlossen. Für nicht als Teilnehmer gemeldete Zuschauer und Begleitpersonen ist der Aufenthalt auf dem Trainingsgelände nicht gestattet; eine Haftung wird nicht übernommen. Da sich das Team vor Ort während unserer Veranstaltungen intensiv den Teilnehmern widmet, ist eine Betreuung von Zuschauern und Begleitpersonen nicht möglich.

18. Schlussbestimmungen
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Regelung ersetzen. Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Schweizer Recht Anwendung. Für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Schlieren, sofern der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.